Das persönliche Gespräch zwischen Behandler und Klient in der Praxis ist Voraussetzung und Grundlage für eine gelingende therapeutische Arbeit. Dennoch gibt es
gewisse Umstände, die manchmal einen direkten Kontakt ausschließen. Neben zeitlichen und räumlichen Aspekten stellt zum Beispiel eine Situation wie Covid 19 eine Herausforderung dar. So wird es
bisweilen erforderlich, dass unmittelbare Kontakte und Termine auf ein absolutes Mindestmaß reduziert oder gar annulliert werden müssen, oft gerade dann, wenn sie besonders notwendig und wichtig
wären.
Hier ist die Videosprechstunde eine sinnvolle Ergänzung im Praxisspektrum – und im Falle von langjährig bestehenden Behandler-Patientenbeziehungen eine gute Möglichkeit, trotz Einschränkungen weiter gut zusammenzuarbeiten – immer unter Berücksichtigung der methodischen Optionen, die auf diesem Weg umsetzbar und seriös sind. Ich persönlich halte beispielsweise keine Hypnosesettings in der Videosprechstunde ab.
Das ist auch der Grund, warum meine Fernkonferenzen primär einen klärend-begleitenden und beratend-unterstützenden Charakter haben und nur dann auch therapeutisch ausgerichtet sind, wenn zwischen dem Klienten und mir ein intensiver, oft langjähriger persönlicher Direkt-Kontakt mit sorgfältiger Anamnese vorangegangen ist und der Arbeit zugrunde liegt. Abschließend wichtig ist es mir, Ihnen zu sagen, dass eine Videosprechstunde nicht den Arztbesuch ersetzt.
Gern erkläre ich Ihnen bei Interesse das individuelle Vorgehen sowie die erforderliche Einwilligungserklärung. Für neue Klienten bitte ich um hälftige Anzahlung per Vorkasse.